Warum ist meine Teilnahme wichtig?
Das übergeordnete Ziel der Interviewstudie ist es, die (Gewalt-)Erfahrungen der Betroffenen sichtbar zu machen. Ihre Berichte tragen dazu bei, ein umfassendes Bild der Ereignisse zu zeichnen und öffentlich zu machen.
Im Rahmen der vorliegenden Studie sollen alle Formen sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt erfasst werden. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie HIER.
Was passiert, wenn ich mich melde?
Haben Sie Interesse an einer Teilnahme, erhalten Sie vom Forschungsteam zunächst eine ausführliche schriftliche und/oder mündliche Aufklärung über Ziel, Fragestellung und Ablauf der Befragung, sowie über mögliche Risiken, Datenschutz, Freiwilligkeit und Schweigepflicht. Dabei besteht jederzeit die Möglichkeit für Nachfragen. Sie haben dann ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung.
Bitte geben Sie ihre Zusage zur Teilnahme schriftlich ab.
Wer wird das Gespräch mit mir führen?
Die Interviews werden von zwei Projektmitarbeitenden aus dem Team von Prof. Dr. Manuela Dudeck geführt. Sie werden vorab informiert, wer dies sein wird. Das Ulmer Team verfügt über umfängliche Erfahrung zum Thema. So dokumentierte die Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Dudeck beispielsweise den sexuellen Missbrauch durch katholische Priester an Minderjährigen in Mecklenburg (vgl. Rinser et al., 2023).
Wo findet das Gespräch statt?
Das Gespräch für die Studie erfolgt an einem Ort Ihrer Wahl. Für die Interviews stehen Räume beim Caritasverband Duisburg oder in Köln zur Verfügung. Wenn Sie das möchten, kommen die Projektmitarbeitenden auch zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen von Ihnen benannten Ort. Wenn Sie sich ein persönliches Treffen nicht vorstellen können, kann das Gespräch auch telefonisch oder über ein Videokonferenztool geführt werden.
Wie lange dauert das Gespräch?
Inklusive Vor- und Nachbereitung sollten Sie etwa 1,5 bis 2 Stunden für das Gespräch einplanen.
Welche Themen werden in den Interviews angesprochen?
Das Interview orientiert sich an den folgenden Themen:
- Wie kam es zur Gewalt?
- Welche Folgen hatte die Gewalt für die Betroffenen?
- Wussten andere von der Gewalt? Wie haben sie reagiert?
- Kann etwas wiedergutgemacht werden?
- Wie sollte an das Geschehene erinnert werden?
- Was sollte zukünftig in Kinderheimen anders gemacht werden?
Die Gespräche folgen einem eigens zur Beantwortung der vorliegenden Forschungsfragen erarbeiteten strukturierten Leitfaden. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, eigene Themen anzusprechen. Sie müssen auch nicht auf alle Fragen antworten und können das Interview jederzeit abbrechen.
Wird das Gespräch aufgezeichnet?
Das Interview wird digital aufgezeichnet (nur Ton, kein Bild). Im Anschluss wird das, was gesprochen wurde, verschriftlicht und anonymisiert. Anonymisieren bedeutet, dass jegliche Namen von Personen oder Orten, über die im Interview gesprochen wurde, durch ein X ersetzt werden. So ist kein Rückschluss mehr auf die Identität der Interviewteilnehmenden oder weiterer Personen möglich. Sie sind nicht verpflichtet, der Aufnahme zuzustimmen. Sollten Sie einer Aufzeichnung nicht zustimmen, wird das Gespräch im Anschluss mit einer Gesprächsnotiz dokumentiert. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihrer Einwilligung zu widersprechen.
Was passiert mit den Aufzeichnungen?
Die Tonaufnahme und die Abschrift werden mit einem Passwort geschützt und an einem sicheren Ort abgespeichert. Nur Mitarbeitende des Forschungsteams, die unterschrieben haben, sich an die Regeln des Datenschutzes zu halten, werten die Daten aus.
Es werden nur anonymisierte Daten veröffentlicht. Die Tonaufnahme und die Abschrift werden nur für die Studie verwendet. Die Tonaufnahme wird gelöscht, sobald die Abschrift erstellt wurde. Die Abschrift wird für 10 Jahre aufbewahrt. In der Wissenschaft ist das so üblich, damit belegt werden kann, wie man gearbeitet hat.
Kann ich statt eines Gesprächs auch nur meine Antragsunterlagen auf Anerkennung einreichen?
Ja, Sie haben neben der mündlichen Befragung die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen für die sogenannte Anerkennungsleistungen einzureichen und auf diese Weise zur Aufarbeitung beizutragen. Die Antragsunterlagen werden analog zu den Interviews ausgewertet.
Kann ich eine Begleitperson zum Gespräch mitbringen?
Damit Sie sich wohl fühlen, können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens zum Gespräch mitbringen.
Was, wenn während oder nach dem Gespräch belastende Erinnerungen auftreten?
Gespräche über Missbrauch können emotional aufwühlend sein. Sie können das Gespräch natürlich jederzeit unterbrechen, verschieben oder beenden. Soweit dies für Sie erforderlich ein sollte, stehen Frau Prof. Dr. Manuela Dudeck und ihr Team Ihnen nach dem Gespräch für eine Nachbesprechung zur Verfügung.
Kann ich mich auch melden, wenn ich kein Opfer bin, aber Kenntnisse habe?
Angehörige, ehemalige Mitarbeitende und Zeug*innen sexualisierter, körperlicher oder psychische Gewalt im ehemaligen Kinderdorf »Maria in der Drucht« können sich ebenfalls melden, um zu Vorfällen und von ihren Beobachtungen zu berichten.
Werden die Ergebnisse der Interviewstudie veröffentlicht?
Ja, die Interviewstudie von Prof. Dr. Manuela Dudeck, Dr. Judith Streb und ihrem Team zu sexualisierter, körperlicher oder psychische Gewalt im ehemaligen Kinderdorf »Maria in der Drucht« wird genauso wie die Studie zur Archivrecherche von Prof. Andreas Henkelmann veröffentlicht. Die Veröffentlichung der abschließenden Berichte zu den Studien findet auf der Internetseite zu diesem Aufarbeitungsprojekt der Caritas Duisburg statt: www.kinderdorf-maria-in-der-drucht.de
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Ihre Ansprechperson für die Interviewstudie an der Universität Ulm ist:
Dr. Judith Streb
Lindenallee 2 • 89312 Günzburg
Telefon: 08221/96-2868
E-Mail: judith.streb@uni-ulm.de
